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KVHS Uelzen/Lüchow-Dannenberg
gemeinnützige GmbH

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Programmheft 2/2010 Programmheft

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Programmhefte für besondere Zielgruppen:

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Angebot für Kita-Mitarbeiter/innen Programmheft

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Bildungsprämie und Bildungsberatung an der KVHS Uelzen/Lüchow-Dannenberg

Die Bildungsprämie ist ein aus zwei Komponenten bestehendes Finanzierungsmodell der Bundesregierung zur Förderung individueller, beruflicher Weiterbildung. Ins Leben gerufen wurde das Modell vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Gesellschaft und Wirtschaft: Immer mehr Menschen machen die Erfahrung, dass eine einmal erreichte Qualifikation nicht mehr ausreicht, um die Anforderungen des Erwerbslebens dauerhaft meistern zu können. Das lebenslange Lernen ist inzwischen zu einer wesentlichen politischen und gesellschaftlichen Herausforderung in Deutschland geworden. Im internationalen Vergleich betrachtet ist die Weiterbildungs-Quote in Deutschland verbesserungsfähig. An dieser Stelle setzt die Bildungsprämie an, indem sie Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.

Die zwei Komponenten der Bildungsprämie:

1. Der Prämiengutschein
Durch den Prämiengutschein beteiligt sich die Bundesregierung direkt an den anfallenden Kosten einer beruflichen Bildungsmaßnahme. Maximal 500 € können Erwerbstätige erhalten, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil eingebracht wird. Voraussetzung ist jedoch, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Alleinstehenden 25.600 € und bei gemeinsam Veranlagten 51.200 € nicht übersteigt. Der Prämiengutschein wird pro Kalenderjahr einmalig nach einer kostenlosen Weiterbildungsberatung in einer der ausgewählten Beratungsstellen ausgegeben. Für die Region Uelzen/Lüchow-Dannenberg ist die KVHS Uelzen/Lüchow-Dannenberg Beratungszentrum rund um das Thema „Bildungsprämie“.

2. Das Weiterbildungssparen
Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme von Guthaben aus vermögensbildenden Anlagen vor Ablauf der Sperrfrist ermöglicht. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren.

Sie haben Interesse am Prämiengutschein? Dann lassen Sie sich beraten bevor Sie sich zu einer beruflichen Weiterbildung anmelden.

Sie möchten erfahren, ob Sie prämienberechtigt sind und damit Anspruch auf die kostenlose Weiterbildungsberatung und den Gutschein haben?

Die Vorgehensweise:

Zunächst ist es notwendig zu überprüfen, ob Sie die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kriterien erfüllen. Dies ist der Fall, wenn Sie

  • als Alleinstehende/r ein zu versteuerndes Jahreseinkommen in Höhe von max. 25.600 € oder als gemeinsam Veranlagte in Höhe von max. 51.200 € haben.
  • Sie erwerbstätig sind und unter eine der folgenden Gruppen fallen:
    • Angestellte
    • Selbstständige (Inhaber oder Teilhaber)
    • Geringfügig Beschäftigte
    • Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit
    • Berufsrückkehrer/innen
    • Beschäftigte mit „aufstockenden Leistungen“ nach SGB II
    • Mithelfende Familienangehörige von Selbstständigen (ohne Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung)

Sollten Sie in Sachen Prämienberechtigung Fragen und/oder konkreten Klärungsbedarf bezüglich Ihrer persönlichen Situation haben, so wenden Sie sich bitte an die Hotline 0800-2623000 (kostenlos)

Sie erfüllen alle Kriterien und sind somit prämienberechtigt?
Dann kommen Sie in eine unserer Geschäftsstellen zur kostenlosen Prämienberatung. Diese Beratung ist Voraussetzung um den Gutschein zu erhalten.
Die Beratungen erfolgen ausschließlich nach Terminvereinbarung (Tel.: 0581/97649-15). Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mitbringen:

  • Die unterschriebene Einwilligungserklärung in Konformität zu den Datenschutzgesetzen
  • Einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein)
  • Ihren Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen
  • ggf. eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis

Weitere Informationen unter der kostenlosen Hotline (0800 - 2623 000) oder direkt bei Ihrer Ansprechpartnerin:


Anja Ostermann, Tel. 0581/97649-15

Die Beratungszeiten:
Dienstags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Kommission gefördert.