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Deutsch als Fremdsprache

Lehrgänge

Integrationskurse für Zuwanderer (A1/A2/B1)

Deutsche Sprachkenntnisse sind ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Integration. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt Integrationskurse in Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, Kommunen, Migrationsdiensten und Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Sozialgesetzbuch durch. Das Zuwanderungsgesetz sieht als Grundbaustein der Integration in Deutschland Integrationskurse für Ausländer/innen und Spätaussiedler/innen vor, und zwar einen Basis- und einen Aufbausprachkurs mit jeweils 300 Unterrichtsstunden sowie einen Orientierungskurs von 45 Unterrichtsstunden zur Vermittlung von Kenntnissen der deutschen Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands. Es besteht die Möglichkeit der Zulassung zur Kursteilnahme für bereits im Bundesgebiet lebende Ausländer/innen und Unionsbürger/innen Auch Selbstzahler/innen können an den Integrationskursen teilnehmen.

Ansprechpartner: Andreas Quent, Tel. (05 81) 976 49 12

Beginn eines neuen Basiskurs: März 2012

Einbürgerungstest – Termine

Einbürgerungstestbewerber/-innen müssen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.

Die KVHS führt mehrmals im Jahr Einbürgerungstests durch.

Über die genauen Termine informieren Sie sich bitte unter:
Tel. (05 81) 976 49 12