Folgende Punkte sind besonders zu beachten:
Masken
• In den Räumlichkeiten der KVHS ist außerhalb der Unterrichtsräume eine medizinische Maske (OP-Maske/ FFP2 Maske) zu tragen. Die Maske ist von den Teilnehmenden selbst mitzubringen und wird nicht von der Kreisvolkshochschule gestellt. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 im jeweiligen Landkreis gilt die Maskenpflicht auch im Unterrichtsraum.
Testen
• Bei einer stabilen 7-Tage Inzidenz von unter 35 besteht in den jeweiligen Landkreisen keine Testpflicht. Achtung: Bei Kursangeboten, die mehr als zweimal pro Woche stattfinden, fordert die KVHS von allen Teilnehmenden und Kursleitungen dennoch zweimal wöchentlich einen negativen Corona-Nachweis.
• Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 besteht die Testpflicht für alle Mitarbeitenden, Kursleitenden und Teilnehmenden in dem jeweiligen Landkreis.
• Bei mehr als zwei Kursterminen pro Woche sind mindestens zwei Tests pro Woche durchzuführen.
• Ein negativer Corona-Nachweis kann über einen Test (nicht älter als 24 Stunden), einen gültigen Genesenennachweis oder die vollständig erfolgte Impfung erbracht werden.
Kontaktnachverfolgung
• Auf der Anwesenheitsliste ist die Aktualität der hinterlegten Kontaktdaten zur Kontaktnachverfolgung zu versichern.
Wir freuen uns sehr, Sie nun wieder in Präsenz bei uns begrüßen dürfen.
Starten Sie mit uns in den KVHS-Bildungssommer!
Alle demnächst stattfindenden Angebote finden Sie in der beigefügten Übersicht als .pdf-Datei oder online auf https://www.allesbildung.de