Der Lehrgang nach § 43b SGB XI richtet sich an Interessenten*innen, die in der Betreuung von Menschen arbeiten möchten, die in ihrer selbständigen Alltagsbewältigung erheblich eingeschränkt sind, sei es durch demenzielle Erkrankungen, psychische Erkrankungen oder geistige Behinderungen.

Zum Hintergrund: Durch das In-Kraft-Treten des 1. Pflegestärkungsgesetzes am 01.01.2015 haben Pflegebedürftige, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, einen Anspruch auf ergänzende Betreuungsangebote. Mit Beginn 2017 wird berücksichtigt, dass auch Menschen mit einer geistigen Behinderung in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben.

Der Lehrgang: Auf der Grundlage eines annehmenden Menschenbildes gewinnen Teilnehmende in dieser Qualifizierung eine professionelle Haltung im Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen. Hintergrundwissen über Alterskrankheiten - insbesondere Demenz - vermittelt ebenso Handlungssicherheit wie ein Methodenspektrum in der Aktivierung und Motivierung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern.
Vermittelt werden Kenntnisse zum Pflegeverständnis, Übungen zur Körperpflege, zur Ernährung, zu Bewegung und Kommunikation. Darüber hinaus bietet der Lehrgang einen Baustein "Sofortmaßnahmen am Unfallort". Die Inhalte sind angelehnt an die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Qualifizierung und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte (Oktober 2022).

Das Zertifikat steht am Ende dieses Lehrgangs – wenn die Präsentation eines Schwerpunktthemas in dem Abschlusskolloquium/Prüfungsgespräch erfolgreich präsentiert wurde.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Lehrgang ist ein 5-tägiges Orientierungspraktikum (40 Stunden) - vor Lehrgangsbeginn! - der Besuch der Informationsveranstaltung und/oder ein persönliches Gespräch mit der Fachbereichsleitung.

Die Unterrichtszeiten (in der Regel): Mittwochs - Freitags von 9 - 13 Uhr.

Beginn: Der nächste Lehrgang startet - voraussichtlich - im Frühjahr 2025 - bei Interesse gerne vorab melden!
Lehrgangsort ist in der Tarmitzer Str. 7, Lüchow

33 Tage | 170 UStd.| Gebühren: 918 € | Ratenzahlung ist möglich / Förderfähig mit Bildungsgutschein

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Informationsveranstaltung: Wer an dem Lehrgang Interesse hat, sollte sich die Zeit nehmen.
Hier wird erläutert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie an dem Lehrgang teilnehmen können. Zudem bietet sich die gute Möglichkeit, Fragen zu klären (Praktikum, Fördermöglichkeiten, Ablauf).
Die Teilnahme an den Infoveranstaltungen ist für die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang obligatorisch — und kostenfrei.
Termine: werden noch bekannt gegeben - bei Interesse gerne vorab melden, damit wir Sie informieren können.


Zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b haben laut Richtlinie das Recht, einmal jährlich an einer Fortbildung (16 Unterrichtsstunden) teilzunehmen. Ziel dieser Fortbildung ist es, die berufliche Praxis zu reflektieren und Fachwissen zu aktualisieren. Am Ende der Fortbildung wird den Teilnehmenden eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Fortbildung richtet sich in erster Linie an ausgebildete Betreuungskräfte gem. § 43b und § 87b SGB XI  - bei Interesse und Bedarf können aber auch Hilfskräfte aus der Pflege oder Seniorenbegleiter*innen teilnehmen. Um thematisch vielfältig zu arbeiten, haben wir 4- und 8-stündige Fortbildungen mit ganz unterschiedlichen Inhalten zusammengestellt, die Sie nach Bedarf kombinieren können.
Kursort ist unserer Geschäftsstelle in Lüchow. Ausnahme: Malen und Gestalten mit Menschen mit Demenz im November. Dieser Kurstag finden ist Uelzen im Alten Rathaus statt.
Gebühren für die Fortbildungen: 60 € (8 UE) / 30 € (4 UE)
Verbindliche Anmeldungen per oder direkt über die Links in dem Flyer.

 

 


Kathrin Marie Arlt

Kulturelle Bildung & Gesundheitsbildung
Tel.: 0581/97649-14