BILDUNGSGUTSCHEIN

Weiterbildung? Förderfähig über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
 

Mit beruflicher Weiterbildung sollen berufliche Kenntnisse erweitert und der technischen Entwicklung angepasst werden. Ziel beruflicher Weiterbildung ist auch die Vermittlung eines beruflichen Abschlusses. Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem wird Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert.

 

Wer kann gefördert werden?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, 

damit Arbeitslosigkeit beendet oder

eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder

um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.

 

Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen?

Die Weiterbildung, die Sie besuchen möchten, muss für die Förderung zugelassen sein. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.

Die KVHS Uelzen/Lüchow-Dannenberg ist gemäß der Anerkennungs-  und Zulassungsverordnung  Weiterbildung – AZAV – zertifiziert. Einzelne Lehrgänge, die ebenfalls von der unabhängigen Zertifizierungsstelle geprüft wurden, erkennen Sie an diesem Logo.

Bei entsprechend gekennzeichneten Lehrgängen besteht für KundInnen der Arbeitsagentur und des Jobcenters die Möglichkeit der Kostenübernahme. Voraussetzung ist die Beratung durch den/die zuständige Arbeitsvermittler/in.  Der Bildungsgutschein (oder auch ein Aktivierungs- oder Vermittlungsgutschein) kann dann bei der KVHS eingelöst werden.

 

Wie sieht die Förderung aus?

Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Sie müssen ihn bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, solange er gültig ist. Der Bildungsgutschein enthält auch Angaben dazu, welche Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten oder Fahrtkosten) übernommen werden. Für die Zeit der Weiterbildung kann Ihnen Arbeitslosengeld gezahlt werden.

Gut zu wissen: Wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine mit dem Bildungsgutschein geförderte Weiterbildung besuchen, sind Sie sozial abgesichert. Welche Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung von der Agentur für Arbeit übernommen werden, entnehmen Sie dem Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung.

 

Wer hilft weiter?

Ein Bildungsgutschein kann nur nach vorheriger Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgestellt werden. Vereinbaren Sie unter der gebührenfreien Nummer 0800-4 555500 oder über das Kontaktformular einen Termin, um sich zu den Fördervoraussetzungen beraten zu lassen. (Quelle: www.arbeitsagentur.de)