1.    Rücksichtsvolles und freundliches Verhalten

In der KVHS kommen viele Menschen unterschiedlicher Nationen, unterschiedlichen Alters und Geschlechts zusammen, um gemeinsam zu lernen. Deshalb legt die KVHS Wert auf ein freundliches, respektvolles und rücksichtsvolles Miteinander und fordert dies auch von ihren Kursleitenden sowie den Kursteilnehmenden.
 

2.    Räumlichkeiten

Die von der KVHS zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sowie das gesamte Mobiliar sind pfleglich zu behandeln. Die Räume sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden. Dies gilt insbesondere auch für die Toilettenanlagen.
Bei der Benutzung der Teeküchen ist darauf zu achten, dass das benutzte Geschirr wieder gereinigt in die Schränke zurückgestellt wird. In einigen Küchen sind Geschirrspüler vorhanden. Die Kursleitenden sowie die Kursteilnehmenden achten darauf, diese ordnungsgemäß einzuräumen und anschließend wieder auszuräumen.
Das Rauchen innerhalb der gesamten Gebäude ist nicht gestattet. Dies schließt auch das Rauchen am offenen Fenster sowie im Eingangsbereich mit ein.
Die Mitnahme von Tieren in die KVHS ist nicht gestattet.
 

3.    Medien, EDV- und Sportgeräte

Die von der KVHS zur Verfügung gestellten Medien (z.B. CD-/DVD-Spieler, OHP, Beamer, Moderationswände/-koffer etc.), EDV- und Sportgeräte sind pfleglich zu behandeln. In der Nähe von EDV-Geräten dürfen keine Getränke abgestellt werden. Die benutzten Sportgeräte sind wieder an ihren Platz zurückzulegen bzw. zu hängen. Sollte etwas nicht funktionieren, ist der Hausservice zu verständigen.
 

4.    Schonung der Umwelt

Für die KVHS ist es eine Selbstverständlichkeit, soweit wie möglich, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Aus diesem Grund wurden ausreichend Müllbehälter aufgestellt. Alle Kursleitenden sowie Kursteilnehmenden verpflichten sich, ihren Müll soweit möglich zu trennen und in den entsprechenden Behältern zu entsorgen.
Zigarettenkippen sind in die bereitgestellten Ascher zu entsorgen.
Weiterhin werden die Kursleitenden sowie Kursteilnehmenden darum gebeten, nach Beendigung ihres Unterrichts die Tafel zu reinigen, alle offenen Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten.
 

5.    Verhalten im Brandfall

Alle Kursleitenden sowie Kursteilnehmenden haben sich mit den Fluchtwegeplänen (Aushang jeweiliger Flur) sowie den Hinweisen zum Verhalten im Brandfall vertraut zu machen. Im Brandfall ist den Anordnungen der Kursleitenden bzw. der Beschäftigten der KVHS Folge zu leisten. Im Interesse aller Beteiligten und der Umwelt bitten wir um Beachtung und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Die Leitung der KVHS Uelzen/Lüchow-Dannenberg