Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 – Geltungsbereich und Teilnahmevoraussetzungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Kreisvolkshochschule Uelzen/Lüchow-Dannenberg (nachfolgend: KVHS) und den Teilnehmenden ihrer Veranstaltungen.
Als Einrichtung der Erwachsenenbildung richtet sich das Veranstaltungsangebot der KVHS grundsätzlich an Personen ab 16 Jahren.
Die Veranstaltungsankündigungen auf der Website oder im Programmheft stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt zustande durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung.
Für Maßnahmen, die über einen Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert werden, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Maßnahmevertrags.
§ 2 – Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung der KVHS erfolgt schriftlich.
Zulässige Anmeldemöglichkeiten sind:
- Online über das Buchungsportal auf der Homepage der KVHS
- Per E-Mail oder Briefpost an den KVHS-Kundenservice
- Persönlich in den Geschäftsstellen der KVHS
- Per Anmeldekarte
Für die Anmeldung sind folgende Angaben erforderlich: Kursnummer, Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Geburtsdatum. Eine Anmeldung durch Dritte ist möglich. Kommt die teilnehmende Person ihren Verpflichtungen nicht nach, haftet die anmeldende Person. Als verbindliche Anmeldung gilt auch die Unterschrift auf der Verwaltungsliste bzw. Weitermeldeliste im Kurs.
Eingangsbestätigung:
Nach einer Online-Anmeldung erhält die anmeldende Person automatisch eine Eingangsbestätigung der Anmeldung per E-Mail. Bei allen anderen Anmeldungen erfolgt eine Bestätigung per E-Mail, sofern eine E-Mail-Adresse angegeben wurde.
Bei Anmeldungen zu Bildungsurlaubsveranstaltungen wird zusätzlich eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber zugesandt, sofern eine E-Mail-Adresse vorliegt.
Ist eine Veranstaltung bereits ausgebucht, wird die anmeldende Person gesondert informiert.
Anmeldungen sind verbindlich und begründen die Verpflichtung zur Zahlung der Veranstaltungsgebühr. Die Gebührenpflicht besteht auch bei Nichterscheinen oder nicht fristgerechter Abmeldung.
§ 3 – Widerrufsrecht
Verbraucherinnen und Verbrauchern steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu.
Widerrufsbelehrung:
Das Recht zum Widerruf besteht für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Vertragsschluss, ohne Angabe von Gründen. Der Widerruf ist schriftlich gegenüber dem KVHS-Kundenservice zu erklären (per Post oder E-Mail). Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Adresse: Kreisvolkshochschule Uelzen/Lüchow-Dannenberg, Veerßer Straße 2, 29525 Uelzen
E-Mail: service[at]allesbildung.de
Ausnahme gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB: Soweit die gebuchte Veranstaltung einen festen Termin oder Zeitraum aufweist und als Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung anzusehen ist, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Für alle übrigen Verträge gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die KVHS mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung der anmeldenden Person vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und die Person bestätigt hat, dass sie mit dem Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist einverstanden ist und ihr Widerrufsrecht damit erlöscht.
Folgen des Widerrufs:
Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung erstattet.
§ 4 – Abmeldung und Stornierung
Abmeldungen sind ausschließlich schriftlich an den KVHS-Kundenservice zu richten. Abmeldungen gegenüber den Kursleitenden sind nicht wirksam. Für Standardveranstaltungen ist eine kostenfreie Abmeldung möglich, wenn die schriftliche Abmeldung mindestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim KVHS-Kundenservice eingeht. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen wird die volle Veranstaltungsgebühr fällig.
Besondere Stornierungsfristen:
- Bildungsurlaube, Berufs- und abschlussbezogene Lehrgänge: Die Abmeldung muss spätestens 5 Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich beim KVHS-Kundenservice eingehen.
- Exkursionen und Studienreisen: Es gelten die Stornogebühren der beauftragten Reiseunternehmen. Berechnet werden die Beträge, die der KVHS von den beauftragten Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
§ 5 – Kurswechsel
Der Wunsch eines Wechsels von einer Veranstaltung in eine andere ist dem KVHS-Kundenservice unverzüglich schriftlich mitzuteilen und erst nach Bestätigung durch den KVHS-Kundenservice gültig.
§ 6 – Bildungsurlaub
Als Bildungsurlaubsveranstaltungen anerkannte Kurse der KVHS werden nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) durchgeführt. Beschäftigte, die in Niedersachsen arbeiten oder ihren Wohnsitz in Niedersachsen oder Berlin haben, können für die Teilnahme Bildungsurlaub nach dem NBildUG beantragen.
Hinweis für Teilnehmende aus anderen Bundesländern: Die gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Teilnehmende, die in einem anderen Bundesland beschäftigt sind, müssen vor der Anmeldung eigenverantwortlich prüfen, ob die jeweilige Veranstaltung der KVHS nach dem Bildungsurlaubsgesetz ihres Bundeslandes anerkannt ist. Eine Gewähr für die Anerkennung in anderen Bundesländern wird nicht übernommen.
§ 7 – Veranstaltungsgebühren
Die jeweiligen Veranstaltungsgebühren sind online sowie in den veranstaltungsspezifischen Ankündigungen und Veröffentlichungen einsehbar. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.
Die Veranstaltungsgebühr kann neben der reinen Kursgebühr auch anteilige Kosten für Raummieten und vergleichbare Aufwendungen enthalten. Kosten für Lernmittel, Prüfungsgebühren und Materialverbrauch sind in der Regel nicht in der Veranstaltungsgebühr enthalten und fallen zusätzlich an.
§ 8 – Gebührenzahlung
Die Veranstaltungsgebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Kursbeginn zu überweisen. Alternativ kann die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen.
Bankverbindung:
Empfänger: Kreisvolkshochschule Uelzen/Lüchow-Dannenberg
Kreditinstitut: Sparkasse Uelzen/Lüchow-Dannenberg
IBAN: DE97 2585 0110 0000 0272 27
BIC: NOLADE21UEL
Bei Überweisungen sind die Kursnummer und der vollständige Name der teilnehmenden Person als Verwendungszweck anzugeben.
Bei längerfristigen Lehrgängen können Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden. Nähere Informationen erteilt der KVHS-Kundenservice.
SEPA-Lastschriftverfahren:
Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Das entsprechende Formular ist im Programmheft, online sowie beim KVHS-Kundenservice erhältlich. Die Lastschriften werden jeweils zum 15. oder 30. eines Monats eingezogen. Fällt dieser Termin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, gilt der vorangehende Werktag.
§ 9 – Gebührenermäßigung
Anträge auf Gebührenermäßigung sind zusammen mit der Anmeldung und dem entsprechenden Nachweis einzureichen. Eine Nachreichung ist spätestens innerhalb einer Woche nach Beginn der Veranstaltung möglich.
Ermäßigung von 25 % erhalten:
- Schüler*innen
- Auszubildende
- Studierende
- Personen im Freiwilligendienst (z. B. FSJ, BFD)
Ermäßigung von 50 % erhalten:
- Empfänger*innen von Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung (SGB XII) oder Wohngeld
Von der Ermäßigung ausgenommen sind:
- EDV-Kurse
- Längerfristige abschlussbezogene Lehrgänge
- Kurse, die auf sportliche Weiterbildung gerichtet sind
- Vortragsveranstaltungen und Veranstaltungen mit nur einem Termin
- Studienreisen und Exkursionen
- Gebührenarten für anteilige Kosten, wie für Mieten, Lernmittel, Materialverbrauchsgüter und Prüfungsgebühren
§ 10 – Änderungen und Ausfall von Veranstaltungen
Veranstaltungen finden in der Regel ab 7 Anmeldungen statt. Die KVHS behält sich vor, Termine zu verlegen, Veranstaltungen abzusagen oder organisatorische Änderungen (z. B. Raumwechsel, Wechsel der Kursleitung) vorzunehmen. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl oder aus einem anderen wichtigen Grund behält sich die KVHS vor, Veranstaltungen abzusagen.
Bei Absage einer Veranstaltung durch die KVHS werden bereits entrichtete Gebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 – Haftung
Die KVHS haftet nicht für Schäden, die Teilnehmende im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen erleiden, insbesondere nicht für Unfälle, Diebstähle oder sonstige Schadensereignisse, sofern diese nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der KVHS, ihrer Lehrkräfte, Angestellten oder sonstigen Mitarbeitenden beruhen.
Die gesetzliche Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
Hinweis für Gesundheitskurse: Die Angebote der KVHS ersetzen keine ärztliche oder therapeutische Behandlung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
§ 12 – Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG). Die Datenschutzbestimmungen der KVHS sind im Programmheft sowie online unter www.allesbildung.de einsehbar.
§ 13 – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 14 – Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der KVHS in Uelzen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 15 – Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 27.07.2026 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser AGB verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.