Kursdetails
Kursdetails

Bildungsurlaub: Generative KI verstehen und Desinformation erkennen

Dieser dreitägige Bildungsurlaub vermittelt grundlegendes Wissen über Künstliche Intelligenz mit einem besonderen Schwerpunkt auf Text-KIs sowie auf Formen, Mechanismen und Auswirkungen analoger sowie digitaler Desinformation.
Am ersten Kurstag lernen die Teilnehmenden, wie generative KI-Systeme,
insbesondere Text-KIs, funktionieren, wo ihre Stärken liegen und an welchen
Grenzen oder Fehlerquellen ihre Ergebnisse erkennbar werden. Am zweiten und
dritten Tag geht es um Desinformation, besonders auf digitalen Verbreitungswegen.
Es wird geklärt, was Desinformation genau ist, wer sie einsetzt und warum und
welche Folgen Desinformation für den Zusammenhalt in der Gesellschaft haben
kann. Darauf aufbauend geht es darum, wie KI für Desinformation, Manipulation
und irreführende Kommunikation eingesetzt werden kann und welche Strategien
zur Prüfung und Einordnung digitaler Inhalte im beruflichen und privaten Alltag
hilfreich sind.

Der Kurs richtet sich an Erwachsene, die sich beruflich oder privat mit digitalen
Informationen, Medieninhalten, sozialen Netzwerken oder KI-Anwendungen
auseinandersetzen. Er eignet sich insbesondere für Beschäftigte aus Verwaltung, Bildung, Medien, Kommunikation, Beratung, Sozialarbeit und anderen Berufsfeldern, in denen Informationsbewertung, Medienkompetenz und digitale Urteilsfähigkeit wichtig sind.

Kurstermine

Übersicht über alle Kurstermine (3) mit Datum und Ort
Nummer Datum Ort
1 Montag  •  25.01.2027  •  09:00 - 16:30 Uhr Seminarraum 3, EDV-Raum
2 Dienstag  •  26.01.2027  •  09:00 - 16:30 Uhr Seminarraum 3, EDV-Raum
3 Mittwoch  •  27.01.2027  •  09:00 - 16:30 Uhr Seminarraum 3, EDV-Raum

Bildungsurlaub - was bedeutet das überhaupt?

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt. Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt. Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für welche Veranstaltungen besteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub?

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wo finde ich die Bildungsurlaube in der KVHS Uelzen/Lüchow-Dannenberg?

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden. Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Wie melden Sie sich an?

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten. Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.

Bildungsurlaub - was bedeutet das überhaupt?

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt. Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt. Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für welche Veranstaltungen besteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub?

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wo finde ich die Bildungsurlaube in der KVHS Uelzen/Lüchow-Dannenberg?

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden. Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Wie melden Sie sich an?

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten. Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.

Warenkorb

Es befinden sich derzeit keine Kurse/Veranstaltungen in Ihrem Warenkorb.