Bildungsurlaub: Kommunikation im Alltag - klar kommunizieren, Missverständnisse klären, Konflikte lösen
Ein besonderer Fokus liegt auf unseren individuellen Wahrnehmungsfiltern: Sie erfahren, wie diese unsere Sicht auf die Welt prägen und warum sie häufig die Ursache für Missverständnisse sind. Anhand konkreter Bespiele aus dem Alltag wird deutlich, wie unterschiedlich Menschen Situationen interpretieren - und wie dadurch Konflikte entstehen können.
In diesem Bildungsurlaub lernen Sie, wie Sie:
fragen statt zu interpretieren
aktives Zuhören gestalten können
die Wirkung von verbalem und nonverbalen Spiegeln nutzen können
sich in schwierigen Situationen schnell in einen positiven inneren Zustand versetzen
Situationen in einem anderen Rahmen wahrnehmen und dadurch die Bedeutung positiv verändern
durch einen Perspektivenwechsel andere besser verstehen und Ihre eigenen Anteile an Missverständnissen erkennen
durch Selbstcoaching herausfordernde Situationen gut vorbereiten und meistern können.
Der Bildungsurlaub verbindet theoretische Impulse mit praktischen Übungen, Reflexion und Austausch. Ziel ist es, die eigene Kommunikation bewusster wahrzunehmen, zu verbessern und mehr Klarheit sowie Verbindung im Alltag zu schaffen.
Zielgruppe sind alle, die ihre Kommunikationsfähigkeiten im beruflichen und privaten Kontext stärken möchten.
Dozentin: Ute Steinsberger, Diplom-Ökonomin, NLP-Lehrtrainerin, HP für Psychotherapie
Anerkannt nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz
| Kursnummer | A1060107 |
| Beginn | Mo., 18.01.2027, um 09:00 Uhr |
| Ende | Fr., 22.01.2027, 16:30 Uhr |
| Dauer | 5 Termine |
| Kursort |
Seminarraum 4 Veerßer Straße 2, 29525 Uelzen Seminarraum 5 Veerßer Straße 2, 29525 Uelzen |
| Kursleitung |
Ute Steinsberger
|
| Entgelt | 285,00 € |
Kurstermine
| Nummer | Datum | Ort |
|---|---|---|
| 1 | Montag • 18.01.2027 • 09:00 - 16:30 Uhr | Seminarraum 4 |
| 2 | Dienstag • 19.01.2027 • 09:00 - 16:30 Uhr | Seminarraum 4 |
| 3 | Mittwoch • 20.01.2027 • 09:00 - 16:30 Uhr | Seminarraum 4 |
| 4 | Donnerstag • 21.01.2027 • 09:00 - 16:30 Uhr | Seminarraum 5 |
| 5 | Freitag • 22.01.2027 • 09:00 - 16:30 Uhr | Seminarraum 4 |
Bildungsurlaub - was bedeutet das überhaupt?
Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt. Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt. Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.
Für welche Veranstaltungen besteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub?
Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.
Wo finde ich die Bildungsurlaube in der KVHS Uelzen/Lüchow-Dannenberg?
Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden. Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.
Wie melden Sie sich an?
Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten. Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.
Bildungsurlaub - was bedeutet das überhaupt?
Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt. Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt. Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.
Für welche Veranstaltungen besteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub?
Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.
Wo finde ich die Bildungsurlaube in der KVHS Uelzen/Lüchow-Dannenberg?
Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden. Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.
Wie melden Sie sich an?
Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten. Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.