Kursdetails
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Einstieg in die Computer-Welt - Fit am PC und Laptop

Sie spielen mit dem Gedanken, sich erstmals einen Computer zuzulegen und suchen die richtige Unterstützung zum leichten Einstieg in die Computerwelt? Sie besitzen bereits einen Computer, aber Ihnen fehlen noch notwendige Kenntnisse zur Einarbeitung? Sie haben bereits versucht, sich in eigener Regie mit dem Computer vertraut zu machen, sind aber mit ihren Bemühungen auf halben Weg stecken geblieben? Dann ist dieser Kurs Ihr perfekter Einstieg!

Den Kursteilnehmenden wird zunächst der Umgang mit dem Computer und seinen Zusatzgeräten vorgestellt. Es wird ein vereinfachtes Grundlagenwissen über das Betriebssystem, die Programme und das Anlegen von Ordnern und Daten vermittelt. Außerdem lernen die Teilnehmenden den Einstieg in das Internet kennen.

Themenübersicht:
- Grundlagen Computerwissen
- Vereinfachter Umgang und grundlegendes Arbeiten mit Windows
- Bedienung von Programmen
- Grundlegende Textverarbeitung
- Einstieg in das Internet

Kurstermine

Übersicht über alle Kurstermine (5) mit Datum und Ort
Nummer Datum Ort
1 Mittwoch  •  23.09.2026  •  18:00 - 20:15 Uhr Seminarraum 3, EDV-Raum
2 Mittwoch  •  30.09.2026  •  18:00 - 20:15 Uhr Seminarraum 3, EDV-Raum
3 Mittwoch  •  07.10.2026  •  18:00 - 20:15 Uhr Seminarraum 3, EDV-Raum
4 Mittwoch  •  14.10.2026  •  18:00 - 20:15 Uhr Seminarraum 3, EDV-Raum
5 Mittwoch  •  21.10.2026  •  18:00 - 20:15 Uhr Seminarraum 3, EDV-Raum

Bildungsurlaub - was bedeutet das überhaupt?

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt. Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt. Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für welche Veranstaltungen besteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub?

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wo finde ich die Bildungsurlaube in der KVHS Uelzen/Lüchow-Dannenberg?

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden. Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Wie melden Sie sich an?

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten. Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.

Bildungsurlaub - was bedeutet das überhaupt?

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt. Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt. Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für welche Veranstaltungen besteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub?

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wo finde ich die Bildungsurlaube in der KVHS Uelzen/Lüchow-Dannenberg?

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden. Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Wie melden Sie sich an?

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten. Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.

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