Kursdetails
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Jeder kann durch Unfall oder Krankheit in die Situation geraten, nicht mehr selbst handeln zu können. Selbst Familienangehörige können nach deutschem Recht nur dann die Vertretung übernehmen, wenn sie aufgrund einer rechtsgültigen Vollmacht oder einer gerichtlichen Bestellung zum Betreuer handeln. Schon mancher Familie wurde vom Betreuungsgericht ein fremder Betreuer vor die Nase gesetzt, weil weder Vollmacht noch Betreuungsverfügung vorlagen.
Üblicherweise werden Regelungen für den Todesfall getroffen, es werden Bestattungsverträge abgeschlossen und Testamente erstellt. Das Instrument der Vorsorgevollmacht wird immer noch zu selten genutzt. Neben der Hoffnung, nicht hilfsbedürftig zu werden, dürfte auch die mangelnde Aufklärung über die Vorsorgevollmacht ein Grund sein. Wer seine künftige Vertretung nicht dem Zufall überlassen will, muss in der Gegenwart Vorsorge treffen für Zeiten einer geistigen oder körperlichen Gebrechlichkeit.
In diesem Kurs lernen Sie, was Sie bei der Errichtung der eigenen Vorsorgedokumente beachten müssen und zu welchen Bereichen Sie Entscheidungen zu treffen haben, um eine vollständige Absicherung sicherzustellen.

Kurstermine

Übersicht über alle Kurstermine (1) mit Datum und Ort
Nummer Datum Ort
1 Samstag  •  15.08.2026  •  14:45 - 17:00 Uhr Seminarraum 4
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