Bildungsurlaub - in Ihrer KVHS


Informationen zum Kurs V1000102 (Fortbildung zum/r ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer/in)

Der Betreuungsverein ist Ansprechpartner in Sachen rechtliche Betreuung, Vorsorge und ehrenamtliche Betreuungsführung mit dem Ziel, Menschen mit Beeinträchtigungen dabei zu helfen, ihr Leben zu ordnen und möglichst selbstbestimmt zu leben. Die Mitarbeiter/innen des Vereins beraten, unterstützen und vertreten in rechtlichen Angelegenheiten und sind somit die "Manager" im Hintergrund. Das multiprofessionelle Team steht Angehörigen sowie ehrenamtlichen Betreuern/innen für Fragen und Unterstützung zur Seite.

Diese Fortbildung richtet sich an Interessierte, die sich sozial engagieren und dabei ehrenamtlich betreuen möchten, sowie an bereits tätige ehrenamtliche Betreuer/innen und Bevollmächtigte. Nach einer einführenden Informationsveranstaltung, in der sich der Betreuungsverein Uelzen e.V. vorstellt, werden an weiteren fünf Abenden folgende Themen vertieft:

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Sozial engagieren, ehrenamtlich betreuen – Aufgaben, Rechte und Pflichten des/r ehrenamtlichen Betreues/in
Kommunikation – Umgang mit Betroffenen, Angehörigen, Ämtern und Behörden
Der/die ehrenamtliche/r Betreuer/in im System der sozialen Hilfen – Erkennen von vorrangiger und anderer Hilfe
Netzwerken
   
Kursnummer:V1000102
Titel:Ehrenamtliche/r rechtliche/r Betreuer/in
Status: Plätze frei 
Kursort:
Veerßer Straße 2
29525 Uelzen
 
Kursart: Präsenzkurs
Zeitraum: Di. 20.08.2024 - Di. 24.09.2024
Veranstaltungstage: Di
Dauer: 6 Abende
Details zur Dauer:
Uhrzeit: 18:00 - 20:15
Unterrichtsstunden: 18
Kosten: entgeltfrei
Maximale Teilnehmerzahl: 10

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt.
Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt.
Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden.
Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten.

Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.