Gut zu wissen / FAQ
Wo finde ich Infos zu den Angeboten der Kreisvolkshochschule?
Informationen zu unseren Angeboten finden Sie in unserem aktuellen Semesterprogramm, das Sie zum Erscheinungstermin druckfrisch frei Haus erhalten, wenn Sie die AZ oder die EJZ abonniert haben.
Gleichzeitig erhalten Sie das Programm an unseren vielen Auslagestellen in den Landkreisen.
Online blättern können Sie auch - und auf unserer Homepage informieren wir über bevorstehende Kursstarts und Highlights.
Eine weitere Möglichkeit ist die Homepage des Volkshochschulverbandes.
Einmal monatlich informieren wir über Neues und Spannendes in unserem Newsletter, den Sie hier abonieren können. Neben Kurs-HInweisen schauen wir darin auch gerne mal hinter die Kulissen der KVHS in Uelzen, Lüchow und Dannenberg.
Warum muss ich mich überhaupt anmelden?
Bei uns können Kurse und Seminare in der Regel erst dann starten, wenn wir mindestens 7 Teilnehmende haben. Ansonsten müssen wir den Kurs absagen. Die Anmeldungen sind also wichtig für die Planung – für uns, die Dozentinnen und Dozenten und natürlich für die Teilnehmenden.
Wenn Sie angemeldet sind, werden Sie von uns immer auf dem Laufenden gehalten:
- Ist der Kurs ausgebucht? Sie können auf der Warteliste eingetragen werden und erhalten Bescheid, wenn ein Platz frei ist.
- Findet er - wie geplant - statt? Sie erhalten - wenn Sie sich über das Internet anmelden - eine Bestätigung. Und wenn Sie Ihre Mail-Adresse hinterlegt haben kurz vor Kursstart eine Erinnerung.
- Wird der Termin verschoben? Alle, die angemeldet sind, werden natürlich über Terminänderungen informiert.
Papiersparend und schnell funktionieren Benachrichtigungen über E-Mail – deswegen wäre es gut, wenn Sie Ihre Mailadresse hinterlegen lassen.
Wie und wo kann ich mich anmelden?
Anmeldungen sind möglich:
- direkt in den Geschäftsstellen in Uelzen und Lüchow
(Mo-Fr 9-12.30 Uhr | Mo-Mi 13.30-15.30 Uhr | Do 13.30 - 17.30 Uhr - in Lüchow bis 16.30 Uhr) - schriftlich per Post oder Mail (service(at)allesbildung.de)
- über diese Seite – sobald Sie sich einen Kurs ausgesucht und in Ihren „Warenkorb“ gelegt haben.
Eine Anmeldebescheinigung wird bei Online-Anmeldungen automatisch zugeschickt, ansonsten lediglich bei Bildungsurlauben (zur Vorlage beim Arbeitgeber).
Wichtig: Die Anmeldung ist verbindlich. Das heißt, bei Nichtteilnahme müssen Sie – wenn Sie sich vorab nicht rechtzeitig abgemeldet haben – die Gebühren übernehmen.
Woher weiß ich, ob ein Kurs auch tatsächlich stattfindet?
Wenn ein Kurs nicht stattfinden kann, werden Sie von uns im Vorfeld, ggf. auch kurzfristig, darüber informiert. Am schnellsten geht das für uns über Mail – deswegen wäre es gut, wenn Sie Ihre Mailadresse hinterlegen lassen.
Sollten Sie unsicher sein, können Sie uns aber auch gerne anrufen.
Was ist, wenn ich mich nicht angemeldet habe – kann ich dann einfach so zu dem Kurs gehen?
Ja und Nein. Für die Planung ist es viel sinnvoller, wenn sich alle anmelden, die teilnehmen möchten. Wenn Sie spontan zu einem Kurs gehen, kann es sein, dass er bereits „voll“ ist, dann müssten Sie wieder nachhause. Oder er ist ausgefallen, weil sich nicht genügend Interessierte angemeldet haben.
Und bei Abmeldungen: Was ist, wenn ich mich angemeldet habe, aber an einem Kurs doch nicht teilnehmen kann oder will?
Kein Problem: Melden Sie sich rechtzeitig ab. Abmeldungen sind grundsätzlich schriftlich an den KVHS-Kundenservice zu richten.
Abmeldungen bei der Dozentin/dem Dozenten sind nicht wirksam.
Eine Abmeldung muss mindestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, ansonsten wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.
Ausnahmen: Beim Rücktritt von Exkursionen, Bildungsurlaubsseminaren, Wochenseminaren (montags–freitags) oder Wochenendkursen können die Gebühren nur dann erlassen werden, wenn eine schriftliche Abmeldung 7 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung vorliegt. Bei Rücktritt von Wochenendexkursionen und Studienreisen gelten die Stornogebühren der beauftragten Reiseunternehmen. Berechnet werden die Beträge, die uns die beauftragten Unternehmen in Rechnung stellen.
Was ist, wenn ich feststelle, dass der Kurs gar nicht zu mir passt?
Keine Sorge. Bei unseren Kursen können Sie den 1. Termin als Schnupperkurs nutzen – natürlich nur bei regulären Kursen, die über mehrere Termine laufen. Wichtig: Wenn Sie in der ersten Stunde merken, dass Sie unter- oder auch überfordert sind und Ihnen das Angebot nicht zusagt, müssen Sie sich bei einer unserer Geschäftsstellen abmelden. Allein die Info an die Kursleitung ist nicht ausreichend.
A1...B1? Wie kann ich wissen, ob ein Sprach-Angebot für mich passt?
Sie können vorab mit der Fachbereichsleitung sprechen. Oder Sie nehmen sich Zeit für einen Online-Einstufungstest.
Ein Kurs ist bereits ausgebucht – und nun?
Abwarten. Tatsächlich haben Sie die Möglichkeit, sich auf einer Warteliste eintragen zu lassen. Sollte sich dann jemand abmelden, werden Sie darüber informiert, dass ein Platz frei geworden ist- und Sie können teilnehmen.
Wozu sind eigentlich diese Verwaltungslisten gut?
Zum Beginn eines Kurses bekommt die Kursleitung eine Verwaltungsliste, auf der die Anmeldungen vermerkt sind – und auf der Sie dann unterschreiben. Wenn Sie bereits angemeldet waren und Ihr Name vermerkt ist, schauen Sie bitte, ob Adresse und Telefonnummer noch aktuell sind. Wegen der besseren und schnelleren Erreichbarkeit ist es sinnvoll, wenn Sie Ihre Email-Adresse ebenfalls notieren.
Wenn Sie unangemeldet an dem Kurs teilnehmen wollen, demnach nicht auf der Liste stehen aber die Kursleitung sagt, dass Sie teilnehmen können, tragen Sie sich bitte ein. Wir gehen sorgsam mit Ihren Daten um.
Und was sind Weitermeldelisten?
Am Ende eines Kurses gibt es die Möglichkeit, dass eine Weitermeldeliste angefordert wird. Darin können sich diejenigen eintragen, die auch im kommenden Semester an dem Kurs teilnehmen möchten. Wichtig: Diese Liste ist verbindlich. D.h., wer sich einträgt und nicht teilnehmen möchte/kann, muss sich abmelden. Ansonsten ist man verpflichtet, trotz Abwesenheit die Gebühren zu zahlen.
Wie kann und wann muss ich die Kursgebühren bezahlen?
Bezahlen müssen Sie dann, wenn Sie an dem Kurs teilnehmen oder auch dann, wenn Sie sich zu einem Kurs angemeldet, aber nicht rechtzeitig abgemeldet haben.
Dann können Sie entweder die Kursgebühren überweisen (spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn; Sparkasse Uelzen /Lüchow-Dannenberg, BIC: NOLADE21UEL, IBAN: DE97 2585 0110 0000 0272 27) oder die Gebühren per Lastschrift einziehen lassen.
Ganz wichtig: Bitte die Kurs-Nummer, Kurstitel und Name des Teilnehmenden (falls abweichend vom Kontonamen) mit angeben, weil wir hier sonst das eingehende Geld und die Ausstehenden Gebühren nicht zuordnen können.
Gibt es die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder Förderung zu erhalten?
Ja, für einige schon, beispielsweise für SchülerInnen, Auszubildende und StudentInnen gibt es 25 % Nachlass, wenn ein Nachweis vorliegt und die Ermäßigung bei der Anmeldung beantragt wurde.
Und für Empfänger von Grundsicherung bzw. Arbeitslosengeld II erlassen wir 50 % auf die Kursgebühr.
Es gibt nur einige Ausnahmen, beispielsweise EDV-Kurse, längerfristige abschlussbezogene Lehrgänge, Vorbereitungslehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen, Vortrags- und Einzelveranstaltungen, sowie Studienreisen, Exkursionen, einige Sportkurse und entsprechend gekennzeichnete Angebote können wir nicht ermäßigen.
Über Fördermöglichkeiten (Bildungsgutschein) finden Sie hier weitere Informationen.
Kann ich mir eine Teilnahme bescheinigen lassen?
Ja. Bei Bildungsurlauben ist das in jedem Fall üblich, dass die Teilnehmenden zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung erhalten. Bei Lehrgängen in der Regel auch. Ebenso können Sie sich Ihre Teilnahme bei Gesundheitskursen bescheinigen lassen – sofern Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen hatten. Hier stellen wir in der Regel eine allgemeine Bescheinigung aus, die allerdings nicht automatisch eine Erstattung von den Krankenkassen nach sich zieht. Lediglich Kurse, die von der ZPP anerkannt sind, werden von den meisten Kassen unterstützt. Diese Anerkennung setzt ein hochaufwendiges Verfahren voraus, dass wir so nicht leisten können. Unsere Gesundheitskurse sind intern geprüft und mit unserem Angebot fühlen wir uns – auch ohne ZPP - der Gesundheitsförderung und Gesundheitsbildung verpflichtet. Wenn ein Kurs ZPP zugelassen ist, wird sie die Kursleitung zu Beginn darüber informieren, oder Sie erkundigen sich im Vorfeld bei der Fachbereichsleitung oder unserem Service.
Barrierefreiheit
In unseren Geschäftsstellen in Uelzen (Altes Rathaus, Veerßer Straße 2) und Lüchow (Tarmitzer Straße 7) und auch in Dannenberg im Ostbahnhof sind unsere Räume barrierefrei erreichbar. Automatische Türöffner und Aufzüge sorgen dafür, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigung in die Kursräume gelangen.
Sollten Sie dennoch mal Unterstützung benötigen, fragen Sie bitte nach.
Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Und wenn Sie noch ein bisschen mehr über uns und die KVHS erfahren möchten, dann schauen Sie sich doch unser Leitbild an – oder Sie besuchen uns persönlich in unseren Geschäftsstellen in Uelzen und Lüchow.