Bildungsurlaub - in Ihrer KVHS


Informationen zum Kurs V1030108 (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung)

Jeder kann durch Unfall oder Krankheit in die Situation geraten, nicht mehr selbst handeln zu können. Selbst Familienangehörige können nach deutschem Recht nur dann die Vertretung übernehmen, wenn sie aufgrund einer rechtsgültigen Vollmacht oder einer gerichtlichen Bestellung zum Betreuer handeln. Schon mancher Familie wurde vom Betreuungsgericht ein fremder Betreuer vor die Nase gesetzt, weil weder Vollmacht noch Betreuungsverfügung vorlagen.
Üblicherweise werden Regelungen für den Todesfall getroffen, es werden Bestattungsverträge abgeschlossen und Testamente erstellt. Das Instrument der Vorsorgevollmacht wird immer noch zu selten genutzt. Neben der Hoffnung, nicht hilfsbedürftig zu werden, dürfte auch die mangelnde Aufklärung über die Vorsorgevollmacht ein Grund sein. Wer seine künftige Vertretung nicht dem Zufall überlassen will, muss in der Gegenwart Vorsorge treffen für Zeiten einer geistigen oder körperlichen Gebrechlichkeit.
In diesem Kurs lernen Sie, was Sie bei der Errichtung der eigenen Vorsorgedokumente beachten müssen und zu welchen Bereichen Sie Entscheidungen zu treffen haben, um eine vollständige Absicherung sicherzustellen.
   
Kursnummer:V1030108
Titel:Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Status: Plätze frei 
Kursort:
Veerßer Straße 2
29525 Uelzen
 
Kursart: Präsenzkurs
Termin: Sa. 08.06.2024
Veranstaltungstage: Sa
Dauer: 1 Nachmittag
Details zur Dauer:
Uhrzeit: 14:45 - 17:00
Unterrichtsstunden: 3
Kosten: 18,25 EUR
Maximale Teilnehmerzahl: 15

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt.
Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt.
Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden.
Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten.

Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.