Bildungsurlaub - in Ihrer KVHS


Informationen zum Kurs V1050123 (Aus dem Nest gefallen! Gesucht: Eltern für Pflegekinder - Aufbaukurs A - Modul 4)

Pflegeeltern brauchen eine spezielle Vorbereitung und Fortbildung, um den Erziehungsanforderungen entsprechen zu können. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sieht im Vorfeld einer Fremdunterbringung von Kindern eine Fülle von familienunterstützenden Maßnahmen vor. Die Betreuung dieser Kinder im familiären Kontext kann nur von Personen geleistet werden, die auf diese Aufgabe vorbereitet und während der Inpflegegabe begleitet werden.
Dieser Aufbaukurs richtet sich an aktive Pflegeeltern und ist in vier Module zu je 21 Unterrichtsstunden unterteilt. Das Modul 4 beschäftigt sich mit dem Thema „Das gesellschaftliche Beziehungsgeflecht der Pflegefamilie“, Alle Module gehen stets von einem zentralen Thema aus und vermitteln Theorie und Inhalte, die an die Erfahrungen der Teilnehmenden angebunden sind.
Der Kurs findet in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Landkreises Uelzen statt und richtet sich an Teilnehmende mit Wohnsitz im Landkreis Uelzen.

Die Anmeldung ist ausschließlich über den Pflegekinderdienst des Jugendamtes möglich.
Ansprechpartner*innen:
Frau Deegen-Hoppe, Tel.: 0581-82332
Frau Harneit, Tel.: 0581-82331
Herr Hintze, Tel.: 0581-82333
   
Kursnummer:V1050123
Titel:Ausfall: Aufbaukurs für Pflegeeltern - Modul 4
Status: Keine Anmeldung möglich 
Kursort: Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.  
Kursart: Präsenzkurs
Zeitraum: So. 26.05.2024 - So. 02.06.2024
Veranstaltungstage: Di., Mi., Fr., Sa
Dauer: 3 Tage
Details zur Dauer:
Uhrzeit: 10:00 - 16:45
Unterrichtsstunden: 21
Kosten: 55,00 EUR
Maximale Teilnehmerzahl: 15

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt.
Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt.
Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden.
Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten.

Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.