Bildungsurlaub - in Ihrer KVHS


Informationen zum Kurs V1060106 (Bildungsurlaub: Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg)

Wo es Menschen gibt, gibt es unerfüllte Erwartungen, Missverständnisse und Konflikte, die uns in Gefühlen von Ärger, Ratlosigkeit oder Überforderung zurücklassen.
Die Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg bietet eine wirksame Möglichkeit, bei kleinen oder größeren Konflikten eine friedvolle und für beide Parteien wohltuende Lösung zu finden.
Dies geschieht aus einer Haltung, die die Qualität von Beziehungen verbessert und von gegenseitigem Vertrauen getragene Verbindung zu anderen herstellt. Die GfK ist ein Weg, sowohl für sich selbst einzustehen wie auch den anderen mit seinen Gefühlen und Bedürfnissen empathisch wahrzunehmen. Im Miteinander entsteht Freiheit, Klarheit, Leichtigkeit und gegenseitiges Verstehen, was zu einem guten Betriebsklima, aber auch zu Zufriedenheit und Wohlbefinden im häuslichen Umfeld beiträgt.
In diesem Bildungsurlaub werden Sie die Grundlagen der GfK kennenlernen, vertiefen und lernen, sie in praktischen Übungen anzuwenden und in den Alltag zu übertragen.
Anerkannt nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz.
   
Kursnummer:V1060106
Titel:Bildungsurlaub: Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg
Status: fast ausgebucht 
Kursort:
Veerßer Straße 2
29525 Uelzen
 
Kursart: Präsenzkurs
Zeitraum: Mo. 03.06.2024 - Fr. 07.06.2024
Veranstaltungstage: Mo., Di., Mi., Do., Fr
Dauer: 5 Tage
Details zur Dauer: VA-Nr. B24-124331-35
Uhrzeit: 09:00 - 16:00
Unterrichtsstunden: 40
Kosten: 165,00 EUR
Maximale Teilnehmerzahl: 10
Material: Bitte mitbringen: Bequeme Kleidung, 1 Heft, Block für Notizen, Schreibzeug

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt.
Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt.
Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden.
Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten.

Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.