Bildungsurlaub - in Ihrer KVHS


Informationen zum Kurs V3030101 (Ausfall: Vortrag zur Stimm-Gesundheit: Heiserkeit, Räusperzwang, Stimmstörung?)

Rauigkeit, Belegtheit, gehäuftes Räuspern, Druckgefühl im Hals, gehäufte Kehlkopfentzündungen, Stimmlosigkeit - so strengt das Sprechen an, die Stimme verliert ihren Klang und der Mensch die Freude an seiner Stimme. Oder aber die Stimme ist zu leise, so dass Sie schlecht verstanden werden, zu dünn, zu hoch, zu eng oder monoton. Wie entstehen Stimmprobleme? Was kann man tun? Wie kann man den Klang der Stimme verbessern und wie kann man wieder leichter und angenehmer sprechen?
Die Referentin ist Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin und wird in die bewährte Atem- und Stimm-Methode Schlaffhorst-Andersen einführen. Sie referiert anatomische Zusammenhänge, die für die frei schwingende und klangvolle Stimme wichtig sind. Zudem klärt sie über Gewohnheiten auf, die der Stimme schaden.
   
Kursnummer:V3030101
Titel:Ausfall: Vortrag zur Stimm-Gesundheit: Heiserkeit, Räusperzwang, Stimmstörung?
Status: Kurs ausgefallen 
Kursort: Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.  
Kursart: Präsenzkurs
Termin: Do. 02.05.2024
Veranstaltungstage: Do
Dauer: 1 Abend
Details zur Dauer:
Uhrzeit: 18:00 - 20:15
Unterrichtsstunden: 3
Kosten: 13,50 EUR
Maximale Teilnehmerzahl: 12

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt.
Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt.
Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden.
Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten.

Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.