Bildungsurlaub - in Ihrer KVHS


Informationen zum Kurs V3030110 (Die Stimme stärken - Leichtigkeit, Volumen, Ausdruck)

- Von Heiserkeit, Stimmanstrengung, monotoner, dünner Stimmgebung zu Leichtigkeit, Klarheit, Volumen und Ausdruck -
Unsere Stimme ist unser wesentliches Medium, um mit anderen Menschen in Kontakt zu treten. Sie ist so selbstverständlich da, wie unsere Atmung. Was aber, wenn wir heiser werden, das Sprechen anstrengend wird, unsere Stimme eng und dünn ist, sie uns manchmal sogar im Halse stecken bleibt? Wenn wir nicht genügend Stimmkraft haben, um laut zu werden oder wenn der Klang unserer Stimme trocken und Resonanzarm ist? Unsere Stimme ist ein kleines Wunderwerk im Zusammenspiel von Innerem und Äußerem, von Muskelspannungen im gesamten Körper, von Atmung und Aufrichtung.
Wir werden in diesem Kurs mit ganzkörperlichen Atem-, Stimm- und Bewegungsübungen nach Schlaffhorst-Andersen und Linklater im Liegen, Sitzen, Stehen und Gehen arbeiten. So lösen wir die Atemmuskulatur, vertiefen die Atmung und lockern Blockaden im Schulter-, Nacken- und Kieferbereich, die die Stimme einschränken. Wir befreien die Stimme / Stimmkraft und den individuellen Ausdruck, fördern die Belastbarkeit der Stimme und die Schönheit des Stimmklanges.
Bitte rutschfeste Socken, bequeme Kleidung, Wasser zum Trinken, bei Bedarf einen Mittagsimbiss und eine Decke mitbringen.
   
Kursnummer:V3030110
Titel:Die Stimme stärken - Leichtigkeit, Volumen, Ausdruck
Status: Plätze frei 
Kursort:
Veerßer Straße 2
29525 Uelzen
 
Kursart: Präsenzkurs
Termin: Sa. 01.06.2024
Veranstaltungstage: Sa
Dauer: 1 Tag
Details zur Dauer:
Uhrzeit: 11:00 - 18:00
Unterrichtsstunden: 9
Kosten: 38,50 EUR
Maximale Teilnehmerzahl: 10
Material: ev. zuzüglich Kopiergeld (direkt mit der Dozentin zu verrechnen)
Bitte rutschfeste Socken, bequeme Kleidung, Wasser zum Trinken, und bei Bedarf einen Mittagsimbiss mitbringen.

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt.
Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt.
Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden.
Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten.

Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.