Bildungsurlaub - in Ihrer KVHS


Informationen zum Kurs V3041101 (Informationsveranstaltung: Lehrgang: Qualifikation zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI)

Im Oktober startet der Lehrgangs "Qualifikation zur Betreuungskraft nach §43b SGB XI". Wer Interesse hat, sollte diese Informationsveranstaltung besuchen. Hier wird erläutert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie an dem Lehrgang teilnehmen können. Zudem bietet sich die gute Möglichkeit, Fragen zu klären (Praktikum, Fördermöglichkeiten, Ablauf).
   
Kursnummer:V3041101
Titel:Informationsveranstaltung: Qualifikation zur Betreuungskraft
Status: Plätze frei 
Kursort:
Tarmitzer Str. 7
29439 Lüchow
 
Kursart: Präsenzkurs
Termin: Di. 20.08.2024
Veranstaltungstage: Di
Dauer: 1 Nachmittag
Details zur Dauer:
Uhrzeit: 17:00 - 18:30
Unterrichtsstunden: 2
Kosten: entgeltfrei
Maximale Teilnehmerzahl: 10

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt.
Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt.
Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden.
Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten.

Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.