Bildungsurlaub - in Ihrer KVHS


Informationen zum Kurs V3051190-C (Ausfall: Ich kann kochen! - in Kooperation mit der Sarah Wiener Stiftung)

- Kostenfreie Fortbildungen für Kitas, Grundschulen und Horte in Präsenz & online -
Bei der Ernährungsinitiative "Ich kann kochen!" werden Erzieher*innen und Pädagog*innen zu Genussbotschafter*innen. Sie erfahren in einer kostenfreien Fortbildung, wie sie mit Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren frische Lebensmittel entdecken und zubereiten. Initiator*innen sind die Sarah Wiener Stiftung und BARMER.
In dem Startworkshop in der KVHS-Schulküche in Lüchow gibt es fachliche Impulse und praktische Tipps - es wird gemeinsam gekocht und genossen. Dann folgt eine Selbstlernphase mit interaktiven Lernmodulen, Videos, Quizzen.
Beim Abschluss-Webinar (Zoom, ca 1,5 Std.) findet sich Zeit für die Reflexion und einen Austausch - für den pädagogischen Alltag,
• Teilnehmen können Erzieher*innen, Lehrer*innen sowie andere pädagogische Fach- und Hauswirtschaftskräfte, die in Kitas, Grundschulen und außerschulischen Lernorten regelmäßig mit Kindern arbeiten.
• Praxisnahe Bildungsmaterialien, Rezepte und Selbstlernmodule ergänzen die Fortbildungen.
ANMELDUNGEN unter: www.ichkannkochen.de/mitmachen
   
Kursnummer:V3051190-C
Titel:Ausfall: Ich kann kochen! - in Kooperation mit der Sarah Wiener Stiftung
Status: Keine Anmeldung möglich 
Kursort: Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.  
Kursart: Blended Learning
Zeitraum: Di. 07.05.2024 - Di. 14.05.2024
Veranstaltungstage: Di
Dauer: 2 Nachmittage
Details zur Dauer:
Uhrzeit: 13:00 - 17:00
Unterrichtsstunden: 7
Kosten: 0,00 EUR
Maximale Teilnehmerzahl: 15

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt.
Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt.
Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden.
Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten.

Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.