Bildungsurlaub - in Ihrer KVHS


Informationen zum Kurs V4080101 (Französisch für Fortgeschrittene B1)

Dieser Kurs richtet sich an Teilnehmer*innen mit guten Vorkenntnissen. Ziel des Kurses ist es, die Kenntnisse der französischen Sprache weiter zu vertiefen und sich im Gespräch zu üben.
Vermittelt werden praxisbezogene Dialoge, Redemittel, Hörverständnis, Wortschatz, Diskussionsmöglichkeiten etc. Dabei werden grammatikalische Strukturen weiter geschult und geübt.
Lehrbuch: PONS - Der große Sprachkurs.
   
Kursnummer:V4080101
Titel:Ausfall: Französisch B1
Status: Kurs ausgefallen 
Kursort: Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.  
Kursart: Präsenzkurs
Zeitraum: Mi. 07.02.2024 - Mi. 19.06.2024
Veranstaltungstage: Mi
Dauer: 17 Abende
Details zur Dauer:
Uhrzeit: 18:00 - 19:30
Unterrichtsstunden: 34
Kosten: 124,00 EUR
Maximale Teilnehmerzahl: 8

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt.
Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt.
Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden.
Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten.

Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.