Bildungsurlaub - in Ihrer KVHS


Informationen zum Kurs V5041905-C (Ausfall: Online: Finanzbuchführung 1 (mit Xpert Business-Zertifikat))

Nach diesem Lehrgang verfügen Sie über fundiertes Grundlagenwissen zur doppelten Buchführung. Sie können unternehmerische Geschäftsfälle (z.B. in Form von Rechnungen, Belegen, Kontoauszügen) in Buchungssätze umsetzen und in der laufenden Buchführung erfassen. Sie sind in der Lage, sich in unterschiedliche Buchführungssysteme einzuarbeiten und die laufende Buchführung eines Unternehmens zu erledigen.

Kursinhalte:
Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht
Aufzeichnungspflichten
Gewinnermittlungsarten
Aufbau und Inhalte einer Bilanz
Inventurarten und –verfahren
Führen und Aufbewahren von Büchern
Buchen aller laufenden und gängigen Geschäftsfälle über Bestands- und Erfolgskonten mittels der in der Praxis gängigen DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03/04
Trennung und Abschluss der Warenkonten
Buchen der Umsatzsteuer
Vorsteuer und Zahllast
Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes
Privatentnahmen
unentgeltliche Wertabgaben und Privateinlagen
Berücksichtigung von nicht und beschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben in Form von Geschenken
Bewirtungskosten
Reisekosten
Buchen von Personalkosten im Bruttolohnverfahren
Sachbezüge und geldwerte Vorteile
betriebliche und private Steuern
Buchen von Belegen
   
Kursnummer:V5041905-C
Titel:Ausfall: Online: Finanzbuchführung 1 (mit Xpert Business-Zertifikat)
Status: Kurs ausgefallen 
Kursort: Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.  
Kursart: Online-Kurs
Zeitraum: Di. 05.03.2024 - Di. 25.06.2024
Veranstaltungstage: Di., Do
Dauer: 24 Abende
Details zur Dauer:
Uhrzeit: 18:30 - 20:30
Unterrichtsstunden: 64
Kosten: 395,00 EUR
Maximale Teilnehmerzahl: 25
Material: zzgl. ggf. Prüfungsgebühr 95 €

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt.
Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt.
Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden.
Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten.

Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.