Bildungsurlaub - in Ihrer KVHS


Informationen zum Kurs V5041906-C (Online: Finanzbuchführung 2 (mit Xpert Business-Zertifikat))

Umfassende und aktuelle Kenntnisse der Finanzbuchführung gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen, um betriebliche Buchungsvorgänge gezielt und sinnvoll auswerten zu können. In diesem Kurs werden die Kenntnisse des betrieblichen Rechnungswesens systematisch und praxisgerecht vertieft. Dazu werden die in der Praxis eingesetzten DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03/04 verwendet. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses sind Sie in der Lage, laufende Buchungsfälle und einfache Abschlussarbeiten in Handel, Handwerk und Industrie kompetent zu bearbeiten.

Kursinhalte:
Besonderheiten bei Produktionsbetrieben, wie die Beschaffung von Waren, Stoffen und Fertigteilen
Buchen unfertiger und fertiger Erzeugnisse/Leistungen
Inhalte des Jahresabschlusses
Bilanzierungsgrundsätze
sachliche Abgrenzungen
zeitliche Abgrenzungen von Aufwendungen und Erträgen
steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze
Umkehr der Steuerschuldnerschaft
umsatzsteuerrechtliches Ausland
Warengeschäfte mit dem übrigen Gemeinschaftsgebiet und dem Drittlandsgebiet
erhaltene und geleistete Anzahlungen
handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften des Anlage- und Umlaufvermögens
Bewertungsmaßstäbe
Abschreibungen
Übernahme steuerrechtlicher Abschreibungen
Anlageverzeichnis
Buchen und Auflösen des Investitionsabzugsbetrages
Bewertung der Vorräte und Forderungen
Ausweis des Kapitals in der Bilanz
Buchen und Auflösen von Rückstellungen
Bewertung von Verbindlichkeiten
   
Kursnummer:V5041906-C
Titel:Online: Finanzbuchführung 2 (mit Xpert Business-Zertifikat)
Status: Plätze frei 
Kursort:  
Kursart: Online-Kurs
Zeitraum: Di. 05.03.2024 - Di. 18.06.2024
Veranstaltungstage: Di., Do
Dauer: 22 Abende
Details zur Dauer:
Uhrzeit: 18:30 - 20:30
Unterrichtsstunden: 58,67
Kosten: 365,00 EUR
Maximale Teilnehmerzahl: 25
Material: zzgl. ggf. Prüfungsgebühr 85 €

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt.
Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt.
Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden.
Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten.

Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.