Bildungsurlaub - in Ihrer KVHS


Informationen zum Kurs V5041913-C (Ausfall: Online: Lohn und Gehalt 2 (mit Xpert Business-Zertifikat))

Die Lohn- und Gehaltsbuchführung dient der Ermittlung des steuer- und beitragspflichtigen Bruttoentgeltes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Berechnung der gesetzlichen Abzugsbeträge. Dieser Kurs vermittelt weiterführende und vertiefende Kenntnisse der Lohnbuchhaltung und geht dabei insbesondere auf die zahlreichen Sonderregelungen, verschiedene steuerfreie Einkommensarten und die besondere steuerrechtliche Behandlung bestimmter Arbeitnehmergruppen ein.

Kursinhalte:
Arbeitslohn nach § 3 EStG
Vermögensbeteiligungen und Aktienoptionen
Zuschläge
Betriebsfeiern und Incentives
Privatnutzung von Firmenfahrzeugen
Nettolohnvereinbarung
Nachzahlung und Rückforderung von Arbeitslohn
Zahlung an Hinterbliebene
Permanenter Lohnsteuerjahresausgleich
Pauschalversteuerung
Abfindungen
Betriebliche Altersvorsorge
Vorstände und Geschäftsführer
Kurzarbeitergeld, Heimarbeit, Altersteilzeit
geringfügig Beschäftigte in privaten Haushalten
Entsendung ins Ausland, Beschäftigung von Ausländern
Reisekosten
Doppelte Haushaltsführung und Umzugskosten
Folgen von Fehlern in der Lohnabrechnung
Prüfungen durch staatliche Stellen
   
Kursnummer:V5041913-C
Titel:Ausfall: Online: Lohn und Gehalt 2 (mit Xpert Business-Zertifikat)
Status: Kurs ausgefallen 
Kursort: Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.  
Kursart: Online-Kurs
Zeitraum: Di. 05.03.2024 - Di. 18.06.2024
Veranstaltungstage: Di., Do
Dauer: 22 Abende
Details zur Dauer:
Uhrzeit: 18:30 - 20:30
Unterrichtsstunden: 58,67
Kosten: 365,00 EUR
Maximale Teilnehmerzahl: 25
Material: zzgl. ggf. Prüfungsgebühr 85 €

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt.
Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt.
Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden.
Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten.

Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.