Bildungsurlaub - in Ihrer KVHS


Informationen zum Kurs W1050100 (Lehrgang: Pädagogische/r Mitarbeiter*in an Grundschulen)

Durch den Erlass "Die Arbeit in der Grundschule" wird ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Angebot für Grundschulen in Niedersachsen garantiert. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, werden zusätzlich zum Lehrpersonal pädagogische Mitarbeiter*innen z.B. für folgende Arbeiten eingesetzt:
- Durchführung unterrichtsergänzender Angebote (Spiele, Musik, Bewegung, kreatives Gestalten)
- Unterstützung einer Lehrkraft im Unterricht
- als zweite Begleitkraft im Schwimmunterricht
- Beaufsichtigung und Betreuung von Klassen bei kurzfristigem Ausfall von Lehrkräften
- Hausaufgabenbetreuung.
Der Lehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse, angefangen von Organisations- und Rechtsfragen über Methodik und Didaktik bis hin zu Themen und Formen unterrichtsbegleitender Angebote. Teil des Lehrgangs ist eine 10 Stunden umfassende Hospitation in einer Grundschule nach Wahl.
Der Lehrgang schließt mit einem Zertifikat des Landesverbandes der Volkshochschulen Niedersachsens e.V. ab.

Anmeldung per E-Mail unter service@allesbildung.de
Ansprechpartnerin: Lisa Marie Kohrs Tel. 0581/9764915
   
Kursnummer:W1050100
Titel:Lehrgang: Pädagogische/r Mitarbeiter*in an Grundschulen
Status: Keine Anmeldung möglich 
Kursort:
Tarmitzer Str. 7
29439 Lüchow
Veerßer Straße 2
29525 Uelzen
Gudesstr. 44
29525 Uelzen
 
Kursart: Präsenzkurs
Zeitraum: Di. 29.10.2024 - Di. 01.04.2025
Veranstaltungstage: Di
Dauer: 21 Tage
Details zur Dauer:
Uhrzeit: 16:00 - 20:45
Unterrichtsstunden: 125
Kosten: 880,00 EUR
Maximale Teilnehmerzahl: 15
Material: zuzüglich Prüfungsgebühr 30,00 €

Für Dozent: Beamer

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt.
Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt.
Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden.
Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten.

Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.