Bildungsurlaub - in Ihrer KVHS


Informationen zum Kurs W1050106 (Lehrgang: Qualifizierung von Leitungen von Kindertageseinrichtungen)

Um Leitungskräfte in Niedersachsen bei der Wahrnehmung Ihrer vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben zu stärken, stellt das Land Niedersachsen Mittel des „Gute-Kita-Gesetzes“ (Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung) für die Fort- und Weiterbildung von Leitungskräften zur Verfügung.

Die Qualifizierung umfasst die folgenden Module:
• Modul 1: Erziehungs- und Bildungsauftrag
• Modul 2: Betriebsführung und Management
• Modul 3: Leitungspersönlichkeit, Selbstmanagement und fachliche Positionierung
• Modul 4: Führung von Mitarbeitenden
• Modul 5: Zusammenarbeit und Kooperation
• Modul 6: Organisations- und Qualitätsentwicklung

Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierung ist die Tätigkeit als Leitung einer Kindertageseinrichtung. Von einer Tätigkeit als Leitung einer Kindertageseinrichtung kann i.d.R. ausgegangen werden, wenn eine Person mit mindestens einer Stunde für die Übernahme entsprechender Leitungsaufgaben vom Gruppendienst freigestellt ist.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Grundqualifizierung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat des Nds. Kultusministeriums. Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme ist
•die Absolvierung aller sechs Module im Umfang von mind. 120 UE (regelmäßige Teilnahme, max. 10% Fehlzeiten) sowie
•die Bearbeitung der Transferaufgaben

Anmeldung per E-Mail unter: service@allesbildung.de
   
Kursnummer:W1050106
Titel:Lehrgang: Qualifizierung von Leitungen von Kindertageseinrichtungen
Status: Keine Anmeldung möglich 
Kursort:
Veerßer Straße 2
29525 Uelzen
Veerßer Straße 2
29525 Uelzen
 
Kursart: Präsenzkurs
Zeitraum: Mi. 18.09.2024 - Fr. 23.05.2025
Veranstaltungstage: Fr., Sa
Dauer: 15 Tage
Details zur Dauer:
Uhrzeit: 09:00 - 16:00
Unterrichtsstunden: 120
Kosten: 1260,00 EUR
Maximale Teilnehmerzahl: 15

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt.
Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt.
Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden.
Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten.

Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.