Bildungsurlaub - in Ihrer KVHS


Informationen zum Kurs W3041111 (Lehrgang: Qualifikation zur Betreuungskraft § 43b SGB XI - unter Vorbehalt)

Dieser Lehrgang nach § 43b SGB XI (vormals § 87 b) richtet sich an Interessenten/innen, die in der Betreuung von Menschen arbeiten möchten, die in ihrer selbständigen Alltagsbewältigung erheblich eingeschränkt sind, sei es durch demenzielle Erkrankungen, psychische Erkrankungen oder geistige Behinderungen.
Zum Hintergrund: Durch das Inkrafttreten des 1. Pflegestärkungsgesetzes am 01.01.2015 haben Pflegebedürftige, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, einen Anspruch auf ergänzende Betreuungsangebote. Seit 2017 wird im Sinne des § 45 a Abs. 1 SGB XI berücksichtigt, dass auch Menschen mit einer geistigen Behinderung in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben.
Der Lehrgang: Auf der Grundlage eines annehmenden Menschenbildes gewinnen Teilnehmende in dieser Qualifizierung eine professionelle Haltung im Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen. Hintergrundwissen über Alterskrankheiten - insbesondere Demenz - vermittelt ebenso Handlungssicherheit wie ein Methodenspektrum in der Aktivierung und Motivierung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern. Vermittelt werden Kenntnisse zum Pflegeverständnis, Übungen zur Körperpflege, zur Ernährung, zu Bewegung und Kommunikation. Darüber hinaus bietet der Lehrgang einen Baustein "Sofortmaßnahmen am Unfallort".
WICHTIG: Voraussetzung für die Teilnahme an dem Lehrgang ist ein 5-tägiges Orientierungspraktikum (40 Stunden) - vor Lehrgangsbeginn! - der Besuch der Infoveranstaltung oder ein persönliches Gespräch mit der Fachbereichsleitung. Innerhalb des Lehrgangs ist Zeit für ein 80-stündiges Praktikum vorgesehen - voraussichtlich in dem Zeitraum 18. November 2023 - 9. Jan. 2024.
Die Unterrichtszeiten sind mittwochs - freitags von 09.00 - 13.00 Uhr (Ausnahme: DRK als Tagesveranstaltung).

Ratenzahlung ist möglich. Förderfähig mit Bildungsgutschein
Wer Interesse hat, kann gerne Kontakt mit der Fachbereichsleiterin aufnehmen: Kathrin Marie Arlt, 0581 9764914 oder arlt@allesbildung.de
   
Kursnummer:W3041111
Titel:Lehrgang: Qualifikation zur Betreuungskraft § 43b SGB XI - unter Vorbehalt
Status: Plätze frei 
Kursort:
Tarmitzer Str. 7
29439 Lüchow
 
Kursart: Präsenzkurs
Zeitraum: Do. 10.10.2024 - Mi. 12.02.2025
Veranstaltungstage: Mi., Do., Fr
Dauer: 33 Tage
Details zur Dauer:
Uhrzeit: 09:00 - 13:00
Unterrichtsstunden: 170
Kosten: 918,00 EUR
Maximale Teilnehmerzahl: 10

Bildungsurlaub bedeutet für ArbeitnehmerInnen: Zusätzlicher Urlaub mit dem Ziel, sich zu bilden. Dabei wird das Arbeitsentgelt ganz normal fortgezahlt.
Natürlich kann jede/r an den Angeboten teilnehmen – auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses .

Jede/r vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte/r ArbeiterIn, Angestellte/r und auch Auszubildende, die – in unserem Fall – ihren Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben, haben das Recht auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, sie dient der Fortbildung, d.h. in dieser Zeit wird der Lohn wird weitergezahlt.
Die Kursgebühren übernimmt in der Regel der Teilnehmende.

Für Veranstaltungen, die offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sind. Wenn Sie anerkannt sind, wird eine entsprechende Nummer vergeben (Anerkennungsnummer / Aktenzeichen), die auch auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt wird.

Wenn Sie schon einmal hier sind – auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Und hier haben Sie auch die Möglichkeit, mehr über den Inhalt der einzelnen Bildungsangebote zu erfahren und sich– auf Wunsch – direkt anzumelden.
Natürlich haben wir die Bildungsurlaube auch in unserer Printausgabe – in den einzelnen Fachbereichen und als Überblick.

Offiziell soll eine Anmeldung zu einem Bildungsurlaub bis 8 Wochen vor Kursbeginn geschehen. Sie erhalten dann eine Anmeldebescheinigung von uns, die Sie Ihren Arbeitgebern vorlegen. Sollte der Bildungsurlaub abgelehnt werden, beispielsweise aus personellen Gründen, müssen Sie sich so schnell wie möglich und bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns abmelden. Bitten Sie Ihre Arbeitgeber, auf diese Frist bei der Genehmigung zu achten.

Und dann…bekommen Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.